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Gurtbenutzung

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Trotz intensiver Aufklärung (z.B. anhand von Gurtschlitten) und Strafandrohung werden nach wie vor die Sicherheitsgurte nicht von allen Fahrzeuginsassen benutzt. Die Argumente gegen das Tragen eines Anschnallgurtes sind dabei vielfältig. So wird ein Gurt als unangenehm und unbequem empfunden. Teilweise wirkt bereits das Anlegen eines Gurtes bedrohlich, da dies auf die Möglichkeit einer Kollision hindeutet. Um den Gedanken an eine solche Kollision zu unterdrücken, wird von der Benutzung des Gurtes abgesehen. Vielfach existiert auch noch das Vorurteil, man könne sich bei Kollisionen auf geringem Geschwindigkeitsniveau problemlos mit den Händen am Lenkrad abstützen.

Da somit nicht bei jeder Kollision von einer Benutzung der Sicherheitsgurte durch sämtliche Insassen aus- gegangen werden kann, stellt sich für den forensischen Sachverständigen oftmals die Frage, ob die Insassen ordnungsgemäß angeschnallt waren oder nicht. Diese Problematik geht stets mit der Fragestellung einher, ob die bei dem vorliegenden Unfall erlittenen Verletzungen mit einer Gurtbenutzung vereinbar sind bzw. ob die erlittenen Verletzungen auch bei Benutzung des Gurtes entstanden wären.

Zur Beantwortung der oben aufgeworfenen Fragestellung ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Technikern und Medizinern erforderlich. Der Techniker analysiert das Unfallgeschehen und ermittelt die biomechanischen Belastungen. Hierzu zählt das Geschwindigkeitsänderungsniveau bzw. die einwirkende Beschleunigung. Insbesondere im Hinblick auf die Gurtproblematik ist die Insassensitzposition und die Belastungsrichtung von Bedeutung. So kann ein Gurt - auch im Zusammenwirken mit anderen Systemen (z.B. Airbag) - bei Frontalbelastungen hohen Insassenschutz bieten. Bei seitlichen Anstößen dagegen ist die Wirkung des Sicherheitsgurtes begrenzt.

Nachdem der Techniker die erforderlichen Anknüpfungs- tatsachen ermittelt hat, kann der Mediziner die vor- liegende Problematik be- gutachten. Hierbei sind beispielsweise “Gurtmarken” im Oberkörper- bereich der Insassen deutliche Hinweise auf eine Benutzung des Sicherheitsgurtes.