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Schienenfahrzeuge, die in Konflikt mit dem Straßenverkehr kommen können, sind Lokomotiven bzw. Züge, Triebwagen und Straßenbahnen.
Zu berücksichtigen ist bei derartigen Unfällen, das in der Regel sehr hohe Gewicht der Schienenfahrzeuge und das gegenüber einem
Straßenfahrzeug oftmals nur sehr geringe Bremsvermögen.
Ältere Lokomotiven und Züge erreichen häufig nur Voll- bremsverzögerungen von etwa 1 m/s². Im Schienennahverkehr
eingesetzte Triebwagen können unter Zuhilfenahme von Zusatzeinrichtungen (z.B. Magnetschienenbremse) Bremsverzögerungen von bis zu 2 m/s² erreichen. Bei Straßenbahnen sind Brems-
verzögerungen von etwa 3 m/s² und darüber möglich. Die sehr unterschiedlichen Brems- systeme von Schienen- fahrzeugen benötigen aller-
dings häufig lange Ansprechzeiten bis die maximale Bremskraft übertragen wird.
Dies führt dazu, daß auch bei relativ geringen Geschwindigkeiten extrem lange
Bremswege erforderlich sein können. So würde ein normaler Zug aus einer Geschwindigkeit von 100 km/h beispielsweise einen Bremsweg von mehr als 350 m
benötigen, während ein Pkw aus gleicher Geschwindigkeit mittels einer Vollbremsung nach ca. 50 m zum Stillstand kommen würde. Hilfreich ist bei der Rekonstruktion
derartiger Unfälle hingegen, daß Schienenfahrzeuge spurgeführt sind und damit ihre Bewegungsbahn stets fest vorgegeben ist.
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