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Neben zahlreichen weiteren TĂ€tigkeitsfeldern, ist die Erstattung von Unfall- rekonstruktionsgutachten das eigentliche Standbein unseres BĂŒros.
Die jahrzehnte- lange Erfahrung auf diesem Gebiet und die Entwicklung zahlreicher neuer Rekonstruktionsverfahren, fĂŒhrte dazu, daĂ heute AuftrĂ€ge aus dem gesamten deutsch- sprachigen Raum bearbeitet werden.
Ein wesentliches QualitĂ€tsmerkmal der Gutachten ist, daĂ, falls erforderlich, Unfallversuche auf einer Crash-Anlage durchgefĂŒhrt werden
können. Die sorgfĂ€ltige Dokumentation der Versuchsergebnisse, half ein umfassendes Archiv aufzubauen, das durch eine groĂe Zahl von detailliert rekonstruierten realen UnfĂ€llen, sogenannten VergleichsfĂ€llen,
abgerundet wird. Sowohl alltÀgliche, als auch ungewöhnliche UnfÀlle, lassen sich dadurch prÀziser aufklÀren.
Um einen Verkehrsunfall rekonstruieren zu können, werden in der Regel Schadensfotos der beteiligten Fahrzeuge sowie sÀmtliche Angaben
bezĂŒglich eventuell vorhandener Unfallspuren benötigt. Bei letzteren kann es sich um die Endpositionen von Fahrzeugen, die Endlagen von Beteiligten, Brems- und Schleuderspuren, Kratz- und FlĂŒssigkeitsspuren,
Splitterfelder und vieles mehr handeln. Im Idealfall wurden diese von den unfallaufnehmenden Polizeibeamten vermessen und fotografiert.
ErgĂ€nzt wird das zur VerfĂŒgung stehende Material hĂ€ufig noch durch eine Vermessung der Unfallstelle durch den SachverstĂ€ndigen
sowie eine Untersuchung der SichtverhÀltnisse. Bei Dunkel- heitsunfÀllen finden zusÀtzliche lichttechnische Messungen statt. Die beschriebene Vor- gehensweise wird prinzipiell auch bei UnfÀllen angewendet,
bei denen der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum steht. Allerdings liegt dort dann der Schwerpunkt auf der ĂberprĂŒfung der KompatibilitĂ€t der Fahrzeug- beschĂ€digungen und der
PlausibilitÀt des Unfallablaufs.
Weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit den unfallbeteiligten Fahrzeugen oder Personen, sollen auf den folgenden Seiten dargestellt werden.
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