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Wandlung am Beispiel der Kraftstoffverbrauchsmessung

Steigende Kraftstoffpreise und ein zunehmendes Umweltbewusstsein rücken bei der Neuanschaffung eines Pkw die Höhe des Kraftstoffverbrauches weiter in den Vordergrund. Die Hersteller sind seit vielen Jahren dazu verpflichtet, den Kraftstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge anzugeben. An diesen Werten orientiert sich der Verbraucher.

In vielen Fällen kommt es aber vor, dass der Verbraucher nach Übernahme seines neuen Fahrzeuges einen Verbrauch feststellt, der deutlich von den Angaben im Prospekt abweicht.

Soll im Rahmen eines Wandlungsprozesses der Kraftstoffverbrauch durch ein Sachverständigengutachten überprüft werden, kann dies nicht einfach durch einen Straßenversuch erfolgen, bei dem das Fahrzeug voll getankt und anschließend gefahren wird.

Die Herstellerangaben beruhen auf einem in den EG-Richtlinien vorgegebenen, ganz bestimmten Fahrzyklus, der unter genau einzuhaltenden Bedingungen durchzuführen ist. Da dieser Fahrzyklus mit den vorgegebenen Randbedingungen nur auf einem Rollenprüfstand nachgefahren werden kann,werden solche Gutachtenaufträge von uns in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord Mobilität bearbeitet.

Zusammenarbeit mit TÜV Nord Mobilität

EWG-Richtlinien über die Kohlendioxidemissionen und den Kraftstoffverbrauch von KraftfahrzeugenBild vergr��ern
RollenprüfstandBild vergr��ern
Herstellerangaben zum KraftstoffverbrauchBild vergr��ern
Auszug aus einem Prüfprotokoll des RWTÜVBild vergr��ern