Ordnungswidrigkeiten

Beim Nachweis von Ordnungswidrigkeiten kommen von Seiten der öffentlichen Behörden eine Vielzahl von Messgeräten zum Einsatz, deren Messgenauigkeit zwar als recht präzise eingeschätzt, eine gewisse Fehlerhäufigkeit aber nie 100-prozentig ausgeschlossen werden kann. Kommt es aufgrund eines solchen Messfehlers zu einer schwerwiegenden Strafe für den Fahrzeugführer – z. B. zu einem mehrmonatigen Fahrverbot – ist eine genaue Prüfung des Sachverhaltes von immenser Bedeutung.

Das Ingenieurbüro Schimmelpfennig + Becke untersucht dabei sowohl manuelle Geschwindigkeitsmessungen als auch Radarmessungen, Rotlichtverstöße und die Einhaltung der Ladungssicherheit bei Lasttransporten.